Sinn und Zweck der §§ 285, 285 StGB


Die Paragraphen 284 und 285 des deutschen Strafgesetzbuches regeln die Bestrafung wegen illegalem Glücksspiel. Schon oft wurde ich in meiner Eigenschaft als Rechtsanwalt gefragt, wozu diese Vorschriften eigentlich dienen? Warum hat der Gesetzgeber diese Vorschriften erlassen?

Ein Blick in den renommierten Strafrechtskommentar Tröndle/Fischer nennt uns mehrere Gründe:

  • Nach herrschender Ansicht sollen die Vorschriften die staatliche Kontrolle einer "Kommerzialisierung der natürlichen Spielleidenschaft" sichern
  • Schutz des Einzelnen vor Vermögensgefährdung
  • Volksgesundheit
  • Öffentliche Sicherheit
  • Schutz der Spielteilnehmer vor manipulativer Entwertung der Gewinnchance
  • Schutz der öffentlichen Haushalte, die meist bei Vermögensverfall der Spieler eintreten müssen


Gerade die ersten beiden Punkte, auf denen nach herrschender Ansicht das Hauptgewicht liegt, können nicht überzeugen: Wenn es dem Staat darum geht, den Einzelnen vor den negativen Folgen der Spielsucht zu schützen, indem er den Glückspielbereich in konzessionierten Bahnen verlaufen lässt, dann stellt sich die Frage, was der Staat dort gegen diese negativen Folgen unternimmt. Die Antwort ist: Fast gar nichts. Die Spieler ruinieren sich in den staatlichen Casinos, z.b. beim Roulette, und der Staat kassiert kräftig mit.

Hiermit sind wir dann auch beim eigentlichen, ungeschriebenen Sinn und Zweck der §§ 284, 285 StGB angelangt: Es soll gesichert werden, dass der Staat mitverdient, egal wo gespielt wird. Die anderen "sozialpädagogischen" Begründungen wirken da eher vorgeschoben.

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